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mebis Kurzlinks

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Hier finden Sie die FAQ zum mebis Kurzlinks!

 

Erstellt man einen neuen Kurzlink, so besitzt dieser entsprechend der Vorauswahl eine unbegrenzte Gültigkeit. Man kann die Gültigkeit im Rahmen der Erstellung aber auch einschränken, indem man auswählt, ab welchem Datum der Link nicht mehr gültig sein soll.

Ja, damit Sie einen Kurzlink erstellen können, müssen Sie sich an der ByCS anmelden.

Nein, dies ist nicht möglich. Nur angemeldete Lehrkräfte können Kurzlinks und QR-Codes erstellen.

Nein, das Aufrufen eines Links ist für jeden möglich.

Ja, ein Kurzlink kann auch auf externe Internetseiten gesetzt werden. Die Nutzungsbedingungen sind zu beachten. Die Erstellung eines Kurzlinks darf nur für schulische Zwecke erfolgen. Nutzungsberechtigte entscheiden über die Linksetzung in eigener Verantwortung. Externe Internetseiten sind vor einer Verlinkung darauf zu überprüfen, ob sie pädagogisch geeignet und rechtlich unbedenklich sind (bspw. kein urheberrechtswidriges Material enthalten und mit dem Aufruf keine unzulässigen Verarbeitung personenbezogener Daten einhergeht). Zudem ist zu beachten, dass über URLs dem Aufrufenden auch Berechtigungen mitgegeben werden können. Diese URLs sind meist dadurch abgesichert, dass sie durch unbefugte Dritte praktisch nicht zu erraten sind. Da diese Absicherung durch Erstellung eines Kurzlinks wegfällt, gilt es dies vor der Erstellung eines Kurzlinks zu beachten.

Persönliche Unterstützung

Benötigen Sie persönliche Unterstützung bei der Nutzung der BayernCloud Schule? Der ByCS-Support hilft Ihnen gerne weiter.

Persönlicher ByCS-Support

Telefonische Erreichbarkeit: Montag - Freitag, 6:00 - 22:00 Uhr

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