Informationen in Leichter Sprache
Herzlich willkommen auf unserer Informationsseite in Leichter Sprache zur Anwendungsverwaltung.
Die Anwendungs-Verwaltung
Die Anwendungs-Verwaltung ist ein Bereich
von der Bayern Cloud Schule.
Das kurze Wort für Bayern Cloud Schule ist: ByCS.
Mit der Anwendungs-Verwaltung können Schulen alle Programme
von der ByCS sehen und verwalten.
Was gibt es in der Anwendungs-Verwaltung?
- Schulen können in der Anwendungs-Verwaltung einstellen:
Welche Programme aus der ByCS sollen für die Schule da sein? - Die Schul-Leitung kann neue Programme freischalten.
Das bedeutet:
Wenn Programme freigeschaltet sind, können sie benutzt werden. - In der Anwendungs-Verwaltung gibt es
alle digitalen Programme und Dokumente für den Datenschutz.
Was gibt es in der Anwendungs-Verwaltung?
- Schulen können in der Anwendungs-Verwaltung einstellen:
Welche Programme aus der ByCS sollen für die Schule da sein? - Die Schul-Leitung kann neue Programme freischalten.
Das bedeutet:
Wenn Programme freigeschaltet sind, können sie benutzt werden. - In der Anwendungs-Verwaltung gibt es
alle digitalen Programme und Dokumente für den Datenschutz.
Wer kann die Anwendungs-Verwaltung benutzen?
Was sind ByCS-Admins?
Admin ist das kurze Wort für Administrator oder Administratorin.
Ein Admin kann zum Beispiel auf der Internet-Seite etwas einstellen.
Die ByCS-Admins können auch bestimmen: Wer darf ByCS benutzen?
Die ByCS-Admins helfen Ihnen, wenn Sie Probleme haben
und die Internet-Seite nicht oder nicht gut benutzen können.
Die Schul-Leitung und alle ByCS-Admis können
die Anwendungs-Verwaltung benutzen.
Das bedeutet:
Die Schul-Leitung und alle ByCS-Admis
können Programme aussuchen und freischalten.
Sie können die Programme auch wieder ausschalten.
Das bedeutet:
Sie können die Programme dann nicht mehr sehen und benutzen.
Was sind AVVs?
AVV ist das kurze Wort für: Auftrags-Daten-Verarbeitungs-Vereinbarung.
AVVs sind Vereinbarungen für den Daten-Schutz.
Eine Vereinbarung ist wie ein Plan zwischen den Personen,
die die Vereinbarung unterschreiben.
Die Vereinbarung hat bestimmte Regeln,
die alle Personen einhalten müssen.
Schulen müssen diese Vereinbarungen erst unterschreiben,
bevor sie bestimmte Angebote nutzen können.
So können Schulen sicher und einfach digitale Angebote nutzen.
Die Schul-Leitung kann alle Angebote sehen,
die für die Schule möglich sind.
Die Schul-Leitung kann Angebote auswählen und freischalten.
Es gibt Angebote, die schon benutzt werden.
Diese erkennen Sie an einer Markierung.
Das ist ein besonderes Zeichen an der Anwendung.
Klicken Sie auf den Pfeil vor einem Namen von einem Angebot?
Dann sehen Sie mehr Informationen.
Klicken Sie dann auf den Bereich AVV unterschreiben.
Dann können Sie die AVV für dieses Angebot
im Computer unterschreiben.
Das dürfen Sie nur,
wenn Sie zur Schul-Leitung gehören oder wenn Sie ByCS-Admin sind.
Sind Sie ByCS-Admin?
Dann dürfen Sie nur unterschreiben,
wenn die Schul-Leitung das vorher erlaubt hat.
Erst dann können Sie das Angebot nutzen.
Sie können das Angebot auch beenden.
Wer hat den Text in Leichter Sprache gemacht?
Übersetzung in Leichte Sprache und
Verständlichkeitsprüfung mit der Zielgruppe:
© 1a Zugang Beratungsgesellschaft mbH, capito Stuttgart,
beauftragt von proverb oHG.
Sie benötigen weitere Hilfe?
Persönlicher ByCS-Support
- E-Mail: E-Mail: support@bycs.de
- Telefon-Hotline: Telefon-Hotline: 089 95 44 55 44
Montag - Freitag 6:00 Uhr - 22:00 Uhr, Samstag 10:00 Uhr - 18:00 Uhr