Erklärung zur Barrierefreiheit
Die BayernCloud Schule legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit ihres Angebots. Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung gilt für die Internetauftritte von ByCS Dienst-E-Mail unter https://mail.schule.bayern.de.
Der Internetauftritt ist mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (BayDiV) teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen sind nachfolgend aufgeführt.
- Überschriften, Listen, Tabellen und Regionen sind teilweise nicht oder nicht korrekt ausgezeichnet, was die Nutzung mit assistiven Technologien, z. B. Screenreadern erschwert.
- Beschriftungen sind nicht immer korrekt verknüpft, nicht dauerhaft sichtbar oder fehlen bei Gruppen von Formularelementen, was die Bedienung mit assistiven Technologien, z. B. Screenreadern beeinträchtigt.
- Einige Funktionalitäten, interaktive Elemente und Eingabefelder sind nicht vollständig mit der Tastatur nutzbar oder lassen sich nach dem Erreichen nicht mehr verlassen.
- Manche Elemente werden mit assistiven Technologien nicht erkannt, falsch ausgegeben oder sind im Lesemodus nicht erreichbar, wodurch der Lesefluss gegebenenfalls gestört wird.
- Dynamische Änderungen und Statusmeldungen werden von assistiven Technologien nicht immer ausgegeben, was die Bedienbarkeit beeinträchtigt.
- Informationen werden teils nur durch Farbgebung vermittelt, Mindestkontrastwerte sind nicht überall eingehalten, was die Erkennbarkeit erschwert.
- Textabstände, Schriftgrößen und Zoom-Funktionen führen in einigen Fällen zu Darstellungs- oder Bedienproblemen. Die im Firefox-Browser geänderte Schriftgröße wird nicht übernommen.
- Die Reihenfolge der interaktiven Elemente, mit der die interaktiven Elemente bei Bedienung mit der Tabulatortaste erreicht werden, ist nicht immer logisch, alternative Navigationsmöglichkeiten fehlen.
- Tastaturfokus ist nicht ausreichend hervorgehoben.
- In Formularen sind Fehlermeldungen nicht immer klar erkennbar, und Eingabefelder werden in manchen Fällen automatisch ergänzt oder nicht korrekt ausgezeichnet.
- Einige Eingabefelder, die sich auf die nutzende Person selbst beziehen, sind nicht mit den passenden sprachunabhängigen Attributen zur eindeutigen Bestimmung des Zwecks gekennzeichnet. Die sprachunabhängige automatische Vervollständigung ist somit nicht gegeben.
- Die Felder für die E-Mail-Adressen werden bei Inaktivität nach einer gewissen Zeit automatisch ergänzt und mit einer Fehlermeldung versehen.
- Nicht alle Überschriften beschreiben den nachfolgenden Inhalt aussagekräftig.
- Der aktuelle Zustand bzw. Wert von manchen Bedienelementen wird nicht vom Screenreader ausgegeben. Einige Bedienelemente weisen nicht die richtige oder gar keine Rolle auf.
Die vielfältigen Anwendungen von ByCS sind eng miteinander verknüpft und können mit nur einer Anmeldung erreicht werden. Ein Wechsel zwischen den Anwendungen erfolgt ohne erneute Eingabe von Zugangsdaten. Dieser Bedienkomfort führt jedoch dazu, dass sich die unterschiedlichen ByCS-Anwendungen nicht immer klar voneinander abgrenzen lassen.
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § BayDIV zu stellen.
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Diese Erklärung wurde am 13.03.2025 erstellt und zuletzt am 13.03.2025 überprüft.
Die Internetseite wurde vom Kompetenzzentrum Digitale Teilhabe für Alle der Stiftung Pfennigparade geprüft.
Die Stiftung Pfennigparade prüft entsprechend der grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 2016/2102. Anwendung finden die relevanten Prüfpunkte der EU-Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen nach harmonisiertem europäischen Standard der EN 301 549, Version 3.2.1. Tabelle A.1: Websites.
Erforderliche Anpassungen an der Webseite werden im Rahmen der laufenden Weiterentwicklungen vorgenommen.
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Informationen in Gebärdensprache
Die BayernCloud Schule legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit ihres Angebots. Wir stellen Ihnen in kurzen Videos die BayernCloud Schule im Allgemeinen sowie Informationen zur Nutzung und Navigation auf dieser Webseite und dem Dashboard der BayernCloud Schule vor.