mebis Lernplattform, mebis Tafel, mebis Digitale Lernaufgaben

Nutzungsbedingungen

Mit der BayernCloud Schule (ByCS) bietet der Freistaat Bayern allen bayerischen Schulen performante Software-Anwendungen und attraktive Inhalte für moderne digitale Bildung zur kostenfreien und freiwilligen Nutzung.

Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Anwendungen mebis Lernplattform, mebis Tafel und mebis Digitale Lernaufgaben (im Folgenden auch ‚Anwendung‘) einschließlich der enthaltenen digitalen Unterrichtsinhalte.

Für die Kurstauschbörse mebis teachSHARE gelten zusätzlich folgende Nutzungsbedingungen.

1. Nutzungsberechtigte Einrichtungen

1.1. Schulen

Alle Schulen im Sinne des BayEUG erhalten auf Antrag einen Zugang zur Anwendung.

1.2. Weitere nutzungsberechtigte Einrichtungen im Geschäftsbereich des StMUK

Weiteren Einrichtungen im Geschäftsbereich des StMUK kann, soweit es zur Erfüllung ihrer jeweiligen öffentlichen Aufgaben erforderlich ist, auf Antrag ein Zugang zur Anwendung eingerichtet werden.

1.3. Weitere nutzungsberechtigte Einrichtungen außerhalb des Geschäftsbereichs des StMUK sowie im nichtstaatlichen Bereich

Staatliche Einrichtungen außerhalb des Geschäftsbereichs des StMUK können auf Antrag in begründeten Einzelfällen - ausschließlich zu Bildungszwecken, soweit dies hierzu erforderlich ist, insbesondere zur Bereitstellung von Unterrichtsmaterial und für die praxisnahe Lehrerausbildung an bayerischen Universitäten - einen Zugang zur Anwendung auf der Grundlage gesonderter Vereinbarungen mit dem ISB erhalten.

Im nichtstaatlichen Bereich gilt dies nur für die kommunalen Medienzentren sowie für Zwecke der Lehreraus- und -fortbildung für kommunale und kirchliche Einrichtungen.

1.4. Einhaltung der Nutzungsbedingungen

Die nutzungsberechtigte Einrichtung wirkt auf die Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen durch den nutzungsberechtigten Personenkreis (2.1) hin. Sie stellt insbesondere sicher, dass alle von ihr angelegten nutzungsberechtigten Personen über die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anwendungen informiert sind.

Hilft die nutzungsberechtigte Einrichtung trotz schriftlicher Aufforderung schwerwiegenden Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen oder einem Missbrauch des Zugangs zum ByCS-Angebot nicht ab, so kann sie von einzelnen oder allen ByCS-Anwendungen ausgeschlossen werden.

1.5. Beendigung der Nutzung

1.5.1. Kündigung von einzelnen ByCS-Anwendungen

In der zentralen Anwendungsverwaltung kann jede Einrichtung die Nutzung von ByCS-Anwendungen (ausgenommen Basisanwendungen) separat beenden.

Die Kündigungsfrist beträgt für jede Anwendung grundsätzlich 30 Tage. Innerhalb der Frist kann die Kündigung durch Neuzeichnung der ByCS-Anwendung rückgängig gemacht werden.

1.5.2. Kündigung der ByCS inklusive Basisanwendungen

Eine Beendigung der Nutzung der ByCS bedarf der Textform. Sie ist per Support-Ticket an die zentrale Fachadministration (ZFA) zu richten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Innerhalb der Frist kann die Kündigung durch Neuzeichnung der Basisanwendungen rückgängig gemacht werden. Die jeweilige Einrichtung soll dazu Stellung nehmen, warum sie das ByCS-Angebot nicht weiter nutzen möchte.

1.5.3. Umgang mit Daten bei Beendigung der Nutzung

Bei Beendigung der Nutzung von ByCS-Anwendungen obliegt es der nutzungsberechtigten Einrichtung, unter Beachtung der jeweiligen Auftragsverarbeitungsvereinbarung, über den weiteren Umgang mit den in der Anwendung gespeicherten (insbesondere personenbezogenen) Daten zu entscheiden.

Informationen über die Löschfristen nach dem Ende der Zurverfügungstellung sind den Datenschutzhinweisen der jeweiligen Anwendungen zu entnehmen.

2. Zugangsberechtigung und -verwaltung

2.1. Nutzungsberechtigter Personenkreis

Schulen (Nr. 1.1.) können die Anwendung

  • ihren jeweiligen Lehrkräften in der Rolle ‚Lehrer‘,
  • dem weiteren pädagogischen Personal in der Rolle ‚Lehrer‘,
  • Schülerinnen und Schülern in der Rolle ‚Schüler‘ sowie
  • externen Unterrichtspartnerinnen und Unterrichtspartnern im Sinne des Art. 2 Abs. 5 BayEUG

zur Verfügung stellen.

Bei weiteren nutzungsberechtigten Einrichtungen (1.2. und 1.3.) wird für die dort Beschäftigten ein Zugang in der Rolle ‚Lehrer‘ oder ‚Schüler‘ zur ByCS nur eingerichtet, soweit dies für die Zwecke der Einrichtung erforderlich ist.

2.2. Zugangsberechtigung

Die Leitung der jeweiligen nutzungsberechtigten Einrichtung bzw. im Einzelfall das ISB verwaltet die Zugänge für nutzungsberechtigte Personen (2.1.). Die Leitung der jeweiligen nutzungsberechtigten Einrichtung legt fest, zu welchen ByCS-Anwendungen eine Person Zugang erhält.

Die von der jeweiligen nutzungsberechtigten Einrichtung bestellten ByCS-Administratorinnen und ByCS-Administratoren regeln über die Nutzerverwaltung (ByCS-Administration) den Zugang zu den einzelnen ByCS-Anwendungen. Sie legen die Nutzerinnen und Nutzer an und weisen ihnen die jeweiligen Rollen zu (z. B. Rolle ‚Lehrer‘ oder Rolle ‚Schüler‘).

2.3. Zugangs- und Identitätsmanagement

Die ByCS-Anwendungen sind an das zentrale Zugangs- und Identitätsmanagementsystem der ByCS (ByCS-Administration) angeschlossen. Alle nutzungsberechtigten Personen erhalten personalisierte Zugangsdaten. Je nach Zugangsberechtigung haben diese für die durch die nutzungsberechtigte Einrichtung genutzten ByCS-Anwendungen sowie weitere an das Zugangs- und Identitätsmanagementsystem angebundene Anwendungen Gültigkeit.

Die für das Zugangs- und Identitätsmanagementsystem geltenden Nutzungsbedingungen sind den Nutzungsbedingungen des Dashboards des ByCS-Web-Portals Ihrer jeweiligen Schule bzw. Einrichtung zu entnehmen.

2.4. E-Mail-Adresse; E-Mail-Benachrichtigungen

Es besteht für alle nutzungsberechtigten Personen die Möglichkeit, in der ByCS eine E-Mail-Adresse zu hinterlegen.

Für Beschäftigte, die das staatliche Angebot der ByCS-Anwendung ‚Dienst-E-Mail‘ nutzen, ist die darin vorgegebene E-Mail-Adresse bereits hinterlegt und kann nicht geändert werden. Beschäftigte, die das staatliche Angebot der ByCS-Anwendung ‚Dienst-E-Mail‘ nicht nutzen, haben ggf. ihre von der nutzungsberechtigten Schule bzw. Einrichtung vergebene dienstliche E-Mail-Adresse zu verwenden.

Die nutzungsberechtigten Personen können automatisierte Systembenachrichtigungen an die hinterlegte E-Mail-Adresse einrichten. Eine Weiterleitung einer Systembenachrichtigung an Dritte ist nur zulässig, soweit diese keine personenbezogenen Daten enthält und es sich um ein dienstliches E-Mail-Postfach handelt. Eine automatisierte Weiterleitung an Dritte ist untersagt.

Die Angabe einer E-Mail-Adresse ist freiwillig. Unzulässig ist die Angabe einer ungültigen E-Mail-Adresse oder einer E-Mail-Adresse, die nicht der nutzungsberechtigten Person gehört. Für den Fall, dass es sich bei der nutzungsberechtigten Person um eine minderjährige Schülerin oder einen minderjährigen Schüler handelt, kann auch die E-Mail-Adresse einer Person gemäß Art. 74 Abs. 2 BayEUG hinterlegt werden. Die Erziehungsberechtigten im Sinne dieser Vorschrift können auch darüber entscheiden, ob stattdessen die E-Mail-Adresse einer dritten, mit Erziehungsaufgaben betrauten, Person (z. B. Großeltern) hinterlegt werden soll. Verstöße können zum Ausschluss von der Nutzung der ByCS-Anwendungen führen.

2.5. Einhaltung der Nutzungsbedingungen

Die Nutzung des ByCS-Angebots ist nur nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen gestattet. Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen durch die nutzungsberechtigten Personen (2.1.) können zum Ausschluss von einzelnen oder allen ByCS-Anwendungen führen.

Hiervon unberührt bleiben Maßnahmen des Strafrechts, des Disziplinar- bzw. Arbeitsrechts (bei der Nutzung der ByCS im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses) und des Schulrechts (gegenüber Schülerinnen und Schülern; z. B. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß Art. 86 BayEUG).

3. Zur Nutzung der ByCS-Anwendungen im Allgemeinen

3.1. Nutzungsumfang der ByCS-Anwendungen

3.1.1. Nutzungszwecke

Die ByCS-Anwendungen dürfen nur zu Bildungszwecken und nur im Rahmen und für die jeweils tatsächlich freigegebenen Nutzungszwecke bzw. -szenarien durch nutzungsberechtigte Personen verwendet werden. Die jeweils tatsächlich freigegebenen Nutzungszwecke bzw. - szenarien an der Schule müssen den Rahmen gemäß Abschnitt 7 Ziff. 1 bzw. Abschnitt 4 Ziff. 1 der Anlage 2 zu § 46 BaySchO einhalten. Bei den übrigen nutzungsberechtigten Einrichtungen ergibt sich dieser Rahmen aus deren Aufgaben oder der entsprechenden Vereinbarung.

Eine Nutzung zu kommerziellen, politischen oder privaten Zwecken ist nicht zulässig.

Außerdem ist jede Nutzung untersagt, die geeignet ist, die berechtigten Interessen der Schule bzw. der nutzungsberechtigten Einrichtung zu beeinträchtigen (z. B. Schädigung des öffentlichen Ansehens der Schule; Schädigung der Sicherheit der IT-Ausstattung der Schule bzw. nutzungsberechtigten Einrichtung).

3.1.2. Weitergabe von Dateien

Die Weitergabe von Dateien aus den ByCS-Anwendungen an Drittangebote (z. B. Filesharing-Portale, Soziale Netzwerke) ist nicht gestattet. Ausgenommen davon sind Inhalte, für die ausdrücklich weitergehende Nutzungsrechte eingeräumt wurden (z. B. Creative-Commons-Lizenzen).

Alle nutzungsberechtigten Personen haben darauf zu achten, dass Dritte, z. B. Haushaltsangehörige, die auf dem Bildschirm abgebildete Kommunikationen oder andere schützenswerte Angaben nicht einsehen und mithören können. Die Aufzeichnung einer Bild-, Ton- oder Videoübertragung, z. B. durch eine Software oder das Abfotografieren des Bildschirms, ist nicht zulässig.

3.1.3. Materialien aus externen Quellen

Materialien aus externen Quellen (z. B. auch sog. SCORM-Pakete (Shareable Content Objekt Reference Model), soweit bei der Nutzung der darüber bereitgestellten Inhalte personenbezogene Daten durch Dritte verarbeitet werden) dürfen nur eingebunden oder verlinkt werden, wenn diese pädagogisch geeignet und für die vorgesehenen Zwecke nach den produktspezifischen Lizenz- und Nutzungsbedingungen sowie den allgemeinen rechtlichen Vorgaben (z. B. Schulrecht, Datenschutzrecht) eingesetzt werden dürfen. Dies bedeutet insbesondere, dass externe Anwendungen oder Angebote (etwa, weil diese nicht im Rahmen einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung genutzt werden) nur verlinkt oder eingebunden werden dürfen, wenn die erforderlichen Einwilligungen vorliegen oder eine Einwilligung nicht nötig ist (z. B. weil unmittelbar auf eine Anmeldeseite verlinkt wird, die ihrerseits eine zulässige Nutzung effektiv gewährleistet).

3.2. Pflichten der nutzungsberechtigten Personen

3.2.1. Allgemeine Pflichten bei der Datenverarbeitung

Die nutzungsberechtigte Einrichtung hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihr veranlasste Nutzung und damit regelmäßig verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig ist, d. h. auf Basis einer geeigneten Rechtsgrundlage erfolgt oder – falls dies nicht zu gewährleisten ist – unterbleibt.

3.2.2. Datenminimierung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist auf das für den Bildungszweck erforderliche Maß zu beschränken. Soweit möglich sind Verlinkungen auf den passwortgeschützten Bereich der pädagogischen ByCS-Anwendungen dem Anfertigen von Kopien (z. B. als E-Mail-Anhang) vorzuziehen.

3.2.3. Umgang mit Daten mit gesteigertem Schutzbedarf

Daten mit gesteigertem Schutzbedarf (z. B. personenbezogene Daten wie Noten, Zeugnisse, Gesundheitsdaten, rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, genetische oder biometrische Daten) dürfen – sofern in Nr. 4 dieser Nutzungsbedingungen nicht gänzlich untersagt – nur unter Berücksichtigung der zu beachtenden zusätzlichen Schutzmaßnahmen mit ByCS-Anwendungen verarbeitet werden. Diese finden sich beispielweise in der KMBek Schulische IT-Infrastruktur und Internetzugang.

3.2.4. Beachtung anderer Rechtsvorschriften

Bei der Nutzung der ByCS ist neben diesen Nutzungsbedingungen das allgemein geltende Recht zu beachten. Dies gilt insbesondere für die Bestimmungen des Strafrechts, des Urheberrechts, der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) und des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG) sowie des Schulrechts (bei Nutzung zu schulischen Zwecken).

Es ist verboten, rassistische, ehrverletzende, pornographische, gewaltdarstellende oder beleidigende Inhalte zu speichern oder zu verbreiten.

Audio- oder Videoaufnahmen von Personen dürfen nur vorgenommen oder in der ByCS veröffentlicht werden, wenn hierfür eine Rechtsgrundlage (z.B. Einwilligung der betroffenen Person) besteht. Gleiches gilt für die Bekanntgabe von Namen, Adressdaten und Fotografien von Personen.

3.3. Aufsichtspflicht bei unterrichtlicher Nutzung

Die Lehrkräfte erfüllen ihre Aufsichtspflicht gemäß § 22 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) während des Präsenzunterrichts insbesondere durch

  • stichprobenartige Einsichtnahme in den Bildschirm und
  • Aufforderung an Schülerinnen und Schüler, bestimmte Inhalte der Lehrkraft zu zeigen.

Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, Maßnahmen zur Erfüllung der Aufsichtspflicht zu dulden und bei Bedarf aktiv mitzuwirken.

Auch bei der Durchführung von Distanzunterricht nach § 19 Abs. 4 BaySchO hat die Lehrkraft – soweit möglich – auf die Einhaltung der Nutzungsbedingungen zu achten. Die Aufsichtspflicht während der Teilnahme am Distanzunterricht außerhalb der Schule verbleibt jedoch bei den Erziehungsberechtigten (vgl. § 22 Abs. 3 Satz 3 BaySchO).

3.4. Datensicherung

Alle nutzungsberechtigten Personen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Daten auf dafür geeigneten Geräten (i. d. R. Dienstgeräte) zu sichern. Lehrkräfte können beispielsweise Sicherungen ihrer Kursräume oder von in Kursen hochgeladenen Dateien vornehmen und diese lokal auf Dienstgeräten abspeichern. Dabei sind die Regelungen der jeweiligen Einrichtung für die Verarbeitung dienstlicher Daten und das Datenschutzrecht sowie die anzuwendenden Lizenzbedingungen, insb. die Gültigkeit der Lizenz, zu beachten.

Für das Gesamtsystem der Anwendung erfolgt eine regelmäßige Datensicherung, um großflächigem Datenverlust, z. B. bei schwerwiegender Software-Fehlfunktion, vorzubeugen.

3.5. Datenzugriff in dringenden Fällen

Bei Verdacht auf rechtswidrige Inhalte oder Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit von ByCS-Anwendungen kann die Schule oder Einrichtung die Einsichtnahme, die Löschung und die Veränderung von in der ByCS gespeicherten Daten veranlassen. Soweit möglich werden die betroffenen nutzungsberechtigten Personen hierüber im Vorfeld informiert und ihnen Gelegenheit zur Aufklärung bzw. Abhilfe gegeben. Andernfalls werden sie nachträglich informiert.

3.6. Unnötiges Datenaufkommen

Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von sehr großen Dateien (z. B. Grafiken, Videos oder Audiodateien) über die ByCS ist nach Möglichkeit zu vermeiden.

3.7. Nutzung mit privaten Endgeräten

Die Nutzung der ByCS ist über den Internetbrowser des Nutzer-Geräts möglich. Beim Einsatz mobiler (privater) Endgeräte müssen diese vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte geschützt sein (z. B. Passwortschutz, Fingerabdruck, o. Ä.). Zudem sind das verwendete Betriebssystem sowie der Internetbrowser stets auf einem aktuellen Stand zu halten. Der Einsatz privater Endgeräte kann von der nutzungsberechtigten Einrichtung im Einzelfall zugelassen werden.

4. Anwendungsspezifische Nutzungsbedingungen

4.1. mebis Lernplattform 

Die mebis Lernplattform bietet virtuelle Räume zum Online-Lernen, welche die Lehrkräfte selbst gestalten können, indem sie Lerninhalte zur Verfügung stellen und Lernaktivitäten für die Schülerinnen und Schüler organisieren. 

4.1.1. Rollen und Rechte im Rahmen der mebis Lernplattform 

Im Rahmen der mebis Lernplattform gibt es über die unter Nr. 2.2. genannten Nutzerrollen ‚Lehrer‘ und ‚Schüler‘ hinaus weitere, kursbezogene Rollen mit spezifisch zugeordneten Rechten. 

4.1.1.1. Erstellen von Kursen

Nutzerinnen und Nutzer mit der Rolle ‚Lehrer‘ haben die Berechtigung, im Kursbereich der eigenen Schule selbst Kurse zu erstellen. Als Ersteller eines Kurses erhalten sie für diesen die Rolle des ‚Kursbesitzers‘ und können dessen Teilnehmerinnen und Teilnehmer (mit der Rolle ‚Lehrer‘, ‚Autor‘ oder ‚Schüler‘) festlegen, Kurssicherungen vornehmen und wiederherstellen sowie teachSHARE Kursvorlagen kopieren und veröffentlichen. Darüber hinaus können sie Kursmetadaten und die Kursstruktur bearbeiten, Kursinhalte bearbeiten und löschen, Einstellungen von Kursaktivitäten bearbeiten, Bewertungen zu Kursaktivitäten einsehen sowie Kurse löschen oder bereinigen (darin enthaltene Nutzerdaten entfernen) und sichern. 

Der ‚Kursbesitzer‘ kann weitere Nutzerinnen/ Nutzer mit der Rolle ‚Lehrer‘ in den Kurs einschreiben. Diese erhalten damit alle Rechte des ‚Kursbesitzers‘ bis auf das Recht, den Kurs zu löschen. 

Die Einschreibung externer Nutzerinnen und Nutzer als Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer ist nur zulässig, soweit eine pädagogische Erforderlichkeit besteht. Die Rolle dieser Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist dabei so zu wählen, dass nur die erforderlichen Berechtigungen bestehen. 

In der mebis Lernplattform können klassen- und schul-/einrichtungsübergreifende Kurse eingerichtet werden. 

Beispielsweise können sich für die Kooperation in einem schulübergreifenden Projekt Nutzerinnen und Nutzer der teilnehmenden Schulen für einen Kurs einschreiben, der an einer anderen als der ‚eigenen‘ Schule eingerichtet ist (sog. schul-/einrichtungsübergreifender Kurs). Verantwortlich für die Datenverarbeitung in einem schul-/einrichtungsübergreifenden Kurs ist immer die Schule/Einrichtung des ‚Kursbesitzers‘. Die verantwortliche Schule/Einrichtung ist in den Informationen zu dem Kurs (siehe Kursübersicht bzw. ‚Schreibtisch‘) genannt. 

Klassen- und schul-/einrichtungsübergreifende Kurse dürfen nur eingerichtet werden, soweit dies aus pädagogischer Perspektive erforderlich ist (siehe auch Nr. 1 und 3.1.1.). Die Sichtbarkeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist durch den ‚Kursbesitzer‘ so einzustellen, dass die Übermittlung an die jeweils andere Schule auf das Erforderliche beschränkt ist. 

4.1.1.2. Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer 

Alle Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer (mit der Rolle ‚Lehrer‘, ‚Autor‘ oder ‚Schüler‘) können sich Materialien im Kurs anzeigen lassen und Aktivitäten bearbeiten, bspw. ihre Lösungen von im Kurs gestellten Aufgaben einreichen, und mit anderen Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmern kommunizieren. 

Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer einschließlich Schülerinnen und Schüler mit der Rolle ‚Autor‘ können darüber hinaus neue Kursaktivitäten anlegen und bearbeiten. Diese haben allerdings keine Einsicht in Bewertungen zu Kursaktivitäten. 

4.1.2. Versand persönlicher Nachrichten 

Es besteht die Möglichkeit, über die mebis Lernplattform Nachrichten zu versenden und zu empfangen, z. B. über das Forum oder die Mitteilungsfunktion. Eine Weiterleitung solcher in der mebis Lernplattform erhaltener Nachrichten an Dritte ist nicht gestattet. 

4.1.3. Verwendung von JavaScript-Code  

Nutzerinnen und Nutzer mit der Rolle ‚Lehrer‘ und der mebis Lernplattform-Rolle ‚Autor‘ haben die Möglichkeit, Beiträge mit JavaScript-Code zu verfassen. Sie sind dafür verantwortlich, dass kein Schadcode eingestellt wird und dass hierdurch keine Möglichkeiten für eine missbräuchliche Nutzung der ByCS geschaffen werden. 

4.1.4. Löschung der Kurszuordnung und des Bearbeitungsstandes in Kursen 

Bei einjährigen Kursen zum Schuljahresende, im Falle mehrjähriger Kurse (bspw. in der Oberstufe des Gymnasiums) zum Kursende stellt die Lehrkraft durch ein Zurücksetzen der von ihr geführten Kurse sicher, dass alle Bearbeitungsstände und kursspezifische Nutzerdaten gelöscht werden. 

Entsprechendes gilt im Falle eines Antrags auf Dienststellenwechsel, so dass der ‚Kursbesitzer‘ in diesem Fall lediglich die Kursvorlage an die neue Schule mitnehmen kann. Indem die Rolle des ‚Kursbesitzers‘ an die Nachfolgerin oder den Nachfolger übergeben wird, kann ein Kurs auch im Falle eines Schulwechselantrages für die bisherigen Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer fortgeführt werden 

4.1.5. Löschung der mebis Lernplattform-Mitteilungen 

Die mebis Lernplattform-Mitteilungen eines Schuljahres werden automatisch zu Beginn des Folgeschuljahres gelöscht. 

4.2. mebis Tafel 

Die mebis Tafel ist ein digitales Werkzeug zum Gestalten und Abspeichern von interaktiven, online und offline verfügbaren Tafelbildern. Diese können Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler selbst gestalten, indem sie Dateien der mebis Tafel mit Hilfe von Stiftwerkzeugen, Texteingaben, Formwerkzeugen und dem Bereitstellen multimedialer Inhalte füllen. Eine solche Datei kann jeder Nutzungsberechtigte auch ohne Login erstellen, als offline-Version herunterladen und wieder öffnen. Jeder Nutzungsberechtigte kann eine so erstelle Datei nach Login in seinem eigenen Bereich ‚Meine Dateien‘ auch innerhalb der mebis Tafel speichern. 

4.2.1. Nutzung durch Lehrkräfte 

In der ByCS angemeldete Nutzerinnen und Nutzer mit der Rolle ‚Lehrer‘ können ihre Tafel-Dateien mit anderen Nutzungsberechtigten teilen, indem sie die ‚Linkfreigabe‘ aktivieren: 

Jeder Nutzungsberechtigte kann nach Login die Datei über den ihm mitgeteilten Link öffnen, lesen und als Kopie in den eigenen Dateien abspeichern und weiterbearbeiten. Es ist technisch möglich, den Link beliebig weiterzuleiten. Dies ist jedoch nur gestattet, wenn die erstellende Lehrkraft ihr Einverständnis zur Weitergabe, insbesondere auch zur Weitergabe an Dritte gegeben hat und wenn das Tafelbild keine personenbezogenen Daten von Dritten (z. B. von Schülerinnen und Schülern) enthält. Die erstellende Lehrkraft kann den Link deaktivieren. In diesem Fall ist er nicht mehr aufrufbar. Etwaige Kopien des Tafelbilds in den eigenen Dateien anderer Nutzerinnen und Nutzer bleiben jedoch bestehen. 

Die Lehrkraft kann für ihre Tafel-Dateien über im IDM angelegte Gruppen ihrer Schule jeweils ein Leserecht an die Gruppenmitglieder vergeben. Solche Dateien erscheinen in der Ansicht ‚Meine Dateien‘ der Gruppenmitglieder. Um die Datei zu bearbeiten, können sie sich eine Kopie erstellen. Die Lehrkraft kann das Leserecht auf die Datei für die Gruppe jederzeit wieder zurücknehmen. Bereits erstellte Kopien bleiben davon unberührt. Gruppenbezogene Freigaben werden automatisch am Schuljahresende gelöscht. 

4.2.2. Nutzung durch Schülerinnen und Schüler 

Schülerinnen und Schüler können in der mebis Tafel eigene Dateien erstellen oder die von einer Lehrkraft mit ihnen geteilten Tafel-Dateien sehen, für sich kopieren und in ihrem Bereich abspeichern. Ein Teilen von selbst erstellten Tafel-Dateien über eine Linkfreigabe ist Schülerinnen und Schülern nicht möglich. 

4.2.3. Verwendung von GeoGebra- (GGB-)Script und JavaScript-Code 

In der mebis Tafel ist es allen Nutzungsberechtigten möglich, Beiträge mit GGBScript-Code zu verfassen. Die Nutzungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass kein Schadcode eingestellt wird und dass hierdurch keine Möglichkeiten für eine missbräuchliche Nutzung der ByCS geschaffen werden. 

Zur Verwendung von JavaScript-Codes durch eingeloggte Lehrkräfte siehe oben Nr. 4.1.3. 

4.3. mebis Digitale Lernaufgaben 

mebis Digitale Lernaufgaben ist eine an Lehrkräfte adressierte Sammlung kompetenzorientierter Lernaufgaben, die digitale Medien mit einbeziehen und die Merkmale des Orientierungsrahmens ‚Digitale Lernaufgaben‘ des ISB erfüllen. Die Aufgaben sind ausführlich mit einem didaktischen Kommentar versehen. Neben der Aufgabenbeschreibung werden Umsetzungsbeispiele und Unterrichtsmaterialien wie beispielsweise mebis teachSHARE-Kurse zur weiteren Verwendung bereitgestellt. 

Soweit in den Digitalen Lernaufgaben mebis teachSHARE Kurse verlinkt sind, können nur angemeldete Nutzungsberechtigte mit der Rolle ‚Lehrer‘ diese Kurse sichten, gemäß den geltenden Lizenzbestimmungen übernehmen, ggf. bearbeiten oder ergänzen und im eigenen Unterricht einsetzen. Insoweit gelten die Nutzungsbedingungen von mebis teachSHARE. 

Ein Rechtsanspruch auf die Sicherung, Speicherung und Verfügbarkeit von Digitalen Lernaufgaben besteht nicht. 

4.4. Gemeinsame Vorschriften zum Umgang mit Daten mit gesteigertem Schutzbedarf 

Die Verarbeitung von Daten mit gesteigertem Schutzbedarf (z. B. Noten oder Zeugnisse, Gesundheitsdaten) über die Kommunikationswerkzeuge der o.g. Anwendungen ist untersagt. 

5. Schlussbestimmungen

Diese Nutzungsbedingungen gelten im Rahmen der freiwilligen Nutzung auf Grundlage der jeweiligen Zustimmung, im Übrigen auf Grund der jeweiligen Dienst- und Verhaltenspflichten.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Stand: Juli 2025