Nutzungsbedingungen
Mit der BayernCloud Schule (ByCS) bietet der Freistaat Bayern allen bayerischen Schulen performante Software-Anwendungen und attraktive Inhalte für moderne digitale Bildung zur kostenfreien und freiwilligen Nutzung.
Diese Nutzungsbedingungen enthalten die Regelungen für die Anwendung mebis teachSHARE (im Folgenden auch ‚Anwendung‘).
mebis teachSHARE ist eine Plattform, auf der mebis Lernplattformkurse (im Folgenden ‚Kurse‘) zur weiteren Verwendung bereitgestellt werden. Die Nutzung der Plattform ist kostenlos und erfordert keine vorhergehende Veröffentlichung eines eigenen Kurses.
Die Verwaltung der Plattform erfolgt durch mebis Lernplattform-Administratorinnen und -Administratoren am ISB (im Folgenden ‚Administratorinnen und Administratoren‘).
1. Nutzungsberechtigte Einrichtungen
1.1. Schulen
Alle Schulen im Sinne des BayEUG erhalten auf Antrag einen Zugang zur Anwendung.
1.2. Weitere nutzungsberechtigte Einrichtungen im Geschäftsbereich des StMUK
Weiteren Einrichtungen im Geschäftsbereich des StMUK kann, soweit es zur Erfüllung ihrer jeweiligen öffentlichen Aufgaben erforderlich ist, auf Antrag ein Zugang zur Anwendung eingerichtet werden.
1.3. Weitere nutzungsberechtigte Einrichtungen außerhalb des Geschäftsbereichs des StMUK sowie im nichtstaatlichen Bereich
Staatliche Einrichtungen außerhalb des Geschäftsbereichs des StMUK können auf Antrag in begründeten Einzelfällen - ausschließlich zu Bildungszwecken, soweit dies hierzu erforderlich ist, insbesondere zur Bereitstellung von Unterrichtsmaterial und für die praxisnahe Lehrerausbildung an bayerischen Universitäten - einen Zugang zur Anwendung auf der Grundlage gesonderter Vereinbarungen mit dem ISB erhalten.
Im nichtstaatlichen Bereich gilt dies nur für die kommunalen Medienzentren sowie für Zwecke der Lehreraus- und -fortbildung für kommunale und kirchliche Einrichtungen.
1.4. Einhaltung der Nutzungsbedingungen
Die nutzungsberechtigte Einrichtung wirkt auf die Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen durch den nutzungsberechtigten Personenkreis (2.1) hin. Sie stellt insbesondere sicher, dass alle von ihr angelegten nutzungsberechtigten Personen über die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anwendungen informiert sind.
Hilft die nutzungsberechtigte Einrichtung trotz schriftlicher Aufforderung schwerwiegenden Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen oder einem Missbrauch des Zugangs zum ByCS-Angebot nicht ab, so kann sie von einzelnen oder allen ByCS-Anwendungen ausgeschlossen werden.
1.5. Beendigung der Nutzung
1.5.1. Kündigung von einzelnen ByCS-Anwendungen
In der zentralen Anwendungsverwaltung kann jede Einrichtung die Nutzung von ByCS-Anwendungen (ausgenommen Basisanwendungen) separat beenden.
Die Kündigungsfrist beträgt für jede Anwendung grundsätzlich 30 Tage. Innerhalb der Frist kann die Kündigung durch Neuzeichnung der ByCS-Anwendung rückgängig gemacht werden.
1.5.2. Kündigung der ByCS inklusive Basisanwendungen
Eine Beendigung der Nutzung der ByCS bedarf der Textform. Sie ist per Support-Ticket an die zentrale Fachadministration (ZFA) zu richten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Innerhalb der Frist kann die Kündigung durch Neuzeichnung der Basisanwendungen rückgängig gemacht werden. Die jeweilige Einrichtung soll dazu Stellung nehmen, warum sie das ByCS-Angebot nicht weiter nutzen möchte.
1.5.3. Umgang mit Daten bei Beendigung der Nutzung
Bei Beendigung der Nutzung von ByCS-Anwendungen obliegt es der nutzungsberechtigten Einrichtung, unter Beachtung der jeweiligen Auftragsverarbeitungsvereinbarung, über den weiteren Umgang mit den in der Anwendung gespeicherten (insbesondere personenbezogenen) Daten zu entscheiden.
Informationen über die Löschfristen nach dem Ende der Zurverfügungstellung sind den Datenschutzhinweisen der jeweiligen Anwendungen zu entnehmen.
2. Zugangsberechtigung und -verwaltung
2.1. Nutzungsberechtigter Personenkreis
Schulen (Nr. 1.1.) können die Anwendung
- ihren jeweiligen Lehrkräften in der Rolle ‚Lehrer‘,
- dem weiteren pädagogischen Personal in der Rolle ‚Lehrer‘,
zur Verfügung stellen.
Bei weiteren nutzungsberechtigten Einrichtungen (1.2. und 1.3.) wird für die dort Beschäftigten ein Zugang in der Rolle ‚Lehrer‘ oder ‚Schüler‘ zur ByCS nur eingerichtet, soweit dies für die Zwecke der Einrichtung erforderlich ist.
2.2. Zugangsberechtigung
Die Leitung der jeweiligen nutzungsberechtigten Einrichtung bzw. im Einzelfall das ISB verwaltet die Zugänge für nutzungsberechtigte Personen (2.1.). Die Leitung der jeweiligen nutzungsberechtigten Einrichtung legt fest, zu welchen ByCS-Anwendungen eine Person Zugang erhält.
Die von der jeweiligen nutzungsberechtigten Einrichtung bestellten ByCS-Administratorinnen und ByCS-Administratoren regeln über die Nutzerverwaltung (ByCS-Administration) den Zugang zu den einzelnen ByCS-Anwendungen. Sie legen die Nutzerinnen und Nutzer an und weisen ihnen die jeweiligen Rollen zu (z. B. Rolle ‚Lehrer‘ oder Rolle ‚Schüler‘).
2.3. Zugangs- und Identitätsmanagement
Die ByCS-Anwendungen sind an das zentrale Zugangs- und Identitätsmanagementsystem der ByCS (ByCS-Administration) angeschlossen. Alle nutzungsberechtigten Personen erhalten personalisierte Zugangsdaten. Je nach Zugangsberechtigung haben diese für die durch die nutzungsberechtigte Einrichtung genutzten ByCS-Anwendungen sowie weitere an das Zugangs- und Identitätsmanagementsystem angebundene Anwendungen Gültigkeit.
Die für das Zugangs- und Identitätsmanagementsystem geltenden Nutzungsbedingungen sind den Nutzungsbedingungen des Dashboards des ByCS-Web-Portals Ihrer jeweiligen Schule bzw. Einrichtung zu entnehmen.
2.4. E-Mail-Adresse; E-Mail-Benachrichtigungen
Es besteht für alle nutzungsberechtigten Personen die Möglichkeit, in der ByCS eine E-Mail-Adresse zu hinterlegen.
Für Beschäftigte, die das staatliche Angebot der ByCS-Anwendung ‚Dienst-E-Mail‘ nutzen, ist die darin vorgegebene E-Mail-Adresse bereits hinterlegt und kann nicht geändert werden. Beschäftigte, die das staatliche Angebot der ByCS-Anwendung ‚Dienst-E-Mail‘ nicht nutzen, haben ggf. ihre von der nutzungsberechtigten Schule bzw. Einrichtung vergebene dienstliche E-Mail-Adresse zu verwenden.
Die nutzungsberechtigten Personen können automatisierte Systembenachrichtigungen an die hinterlegte E-Mail-Adresse einrichten. Eine Weiterleitung einer Systembenachrichtigung an Dritte ist nur zulässig, soweit diese keine personenbezogenen Daten enthält und es sich um ein dienstliches E-Mail-Postfach handelt. Eine automatisierte Weiterleitung an Dritte ist untersagt.
Die Angabe einer E-Mail-Adresse ist freiwillig. Unzulässig ist die Angabe einer ungültigen E-Mail-Adresse oder einer E-Mail-Adresse, die nicht der nutzungsberechtigten Person gehört. Für den Fall, dass es sich bei der nutzungsberechtigten Person um eine minderjährige Schülerin oder einen minderjährigen Schüler handelt, kann auch die E-Mail-Adresse einer Person gemäß Art. 74 Abs. 2 BayEUG hinterlegt werden. Die Erziehungsberechtigten im Sinne dieser Vorschrift können auch darüber entscheiden, ob stattdessen die E-Mail-Adresse einer dritten, mit Erziehungsaufgaben betrauten, Person (z. B. Großeltern) hinterlegt werden soll. Verstöße können zum Ausschluss von der Nutzung der ByCS-Anwendungen führen.
2.5. Einhaltung der Nutzungsbedingungen
Die Nutzung des ByCS-Angebots ist nur nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen gestattet. Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen durch die nutzungsberechtigten Personen (2.1.) können zum Ausschluss von einzelnen oder allen ByCS-Anwendungen führen.
Hiervon unberührt bleiben Maßnahmen des Strafrechts, des Disziplinar- bzw. Arbeitsrechts (bei der Nutzung der ByCS im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses) und des Schulrechts (gegenüber Schülerinnen und Schülern; z. B. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß Art. 86 BayEUG).
3. Zur Nutzung der ByCS-Anwendungen im Allgemeinen
3.1. Nutzungsumfang der ByCS-Anwendungen
3.1.1. Nutzungszwecke
Die ByCS-Anwendungen dürfen nur zu Bildungszwecken und nur im Rahmen und für die jeweils tatsächlich freigegebenen Nutzungszwecke bzw. -szenarien durch nutzungsberechtigte Personen verwendet werden. Die jeweils tatsächlich freigegebenen Nutzungszwecke bzw. - szenarien an der Schule müssen den Rahmen gemäß Abschnitt 7 Ziff. 1 bzw. Abschnitt 4 Ziff. 1 der Anlage 2 zu § 46 BaySchO einhalten. Bei den übrigen nutzungsberechtigten Einrichtungen ergibt sich dieser Rahmen aus deren Aufgaben oder der entsprechenden Vereinbarung.
Eine Nutzung zu kommerziellen, politischen oder privaten Zwecken ist nicht zulässig.
Außerdem ist jede Nutzung untersagt, die geeignet ist, die berechtigten Interessen der Schule bzw. der nutzungsberechtigten Einrichtung zu beeinträchtigen (z. B. Schädigung des öffentlichen Ansehens der Schule; Schädigung der Sicherheit der IT-Ausstattung der Schule bzw. nutzungsberechtigten Einrichtung).
3.1.2. Weitergabe von Dateien
Die Weitergabe von Dateien aus den ByCS-Anwendungen an Drittangebote (z. B. Filesharing-Portale, Soziale Netzwerke) ist nicht gestattet. Ausgenommen davon sind Inhalte, für die ausdrücklich weitergehende Nutzungsrechte eingeräumt wurden (z. B. Creative-Commons-Lizenzen).
Alle nutzungsberechtigten Personen haben darauf zu achten, dass Dritte, z. B. Haushaltsangehörige, die auf dem Bildschirm abgebildete Kommunikationen oder andere schützenswerte Angaben nicht einsehen und mithören können. Die Aufzeichnung einer Bild-, Ton- oder Videoübertragung, z. B. durch eine Software oder das Abfotografieren des Bildschirms, ist nicht zulässig.
3.1.3. Materialien aus externen Quellen
Materialien aus externen Quellen (z. B. auch sog. SCORM-Pakete (Shareable Content Objekt Reference Model), soweit bei der Nutzung der darüber bereitgestellten Inhalte personenbezogene Daten durch Dritte verarbeitet werden) dürfen nur eingebunden oder verlinkt werden, wenn diese pädagogisch geeignet und für die vorgesehenen Zwecke nach den produktspezifischen Lizenz- und Nutzungsbedingungen sowie den allgemeinen rechtlichen Vorgaben (z. B. Schulrecht, Datenschutzrecht) eingesetzt werden dürfen. Dies bedeutet insbesondere, dass externe Anwendungen oder Angebote (etwa, weil diese nicht im Rahmen einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung genutzt werden) nur verlinkt oder eingebunden werden dürfen, wenn die erforderlichen Einwilligungen vorliegen oder eine Einwilligung nicht nötig ist (z. B. weil unmittelbar auf eine Anmeldeseite verlinkt wird, die ihrerseits eine zulässige Nutzung effektiv gewährleistet).
3.2. Pflichten der nutzungsberechtigten Personen
3.2.1. Allgemeine Pflichten bei der Datenverarbeitung
Die nutzungsberechtigte Einrichtung hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihr veranlasste Nutzung und damit regelmäßig verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig ist, d. h. auf Basis einer geeigneten Rechtsgrundlage erfolgt oder – falls dies nicht zu gewährleisten ist – unterbleibt.
3.2.2. Datenminimierung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist auf das für den Bildungszweck erforderliche Maß zu beschränken. Soweit möglich sind Verlinkungen auf den passwortgeschützten Bereich der pädagogischen ByCS-Anwendungen dem Anfertigen von Kopien (z. B. als E-Mail-Anhang) vorzuziehen.
3.2.3. Umgang mit Daten mit gesteigertem Schutzbedarf
Daten mit gesteigertem Schutzbedarf (z. B. personenbezogene Daten wie Noten, Zeugnisse, Gesundheitsdaten, rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, genetische oder biometrische Daten) dürfen – sofern in Nr. 4 dieser Nutzungsbedingungen nicht gänzlich untersagt – nur unter Berücksichtigung der zu beachtenden zusätzlichen Schutzmaßnahmen mit ByCS-Anwendungen verarbeitet werden. Diese finden sich beispielweise in der KMBek Schulische IT-Infrastruktur und Internetzugang.
3.2.4. Beachtung anderer Rechtsvorschriften
Bei der Nutzung der ByCS ist neben diesen Nutzungsbedingungen das allgemein geltende Recht zu beachten. Dies gilt insbesondere für die Bestimmungen des Strafrechts, des Urheberrechts, der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) und des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG) sowie des Schulrechts (bei Nutzung zu schulischen Zwecken).
Es ist verboten, rassistische, ehrverletzende, pornographische, gewaltdarstellende oder beleidigende Inhalte zu speichern oder zu verbreiten.
Audio- oder Videoaufnahmen von Personen dürfen nur vorgenommen oder in der ByCS veröffentlicht werden, wenn hierfür eine Rechtsgrundlage (z.B. Einwilligung der betroffenen Person) besteht. Gleiches gilt für die Bekanntgabe von Namen, Adressdaten und Fotografien von Personen.
3.3. Aufsichtspflicht bei unterrichtlicher Nutzung
Die Lehrkräfte erfüllen ihre Aufsichtspflicht gemäß § 22 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) während des Präsenzunterrichts insbesondere durch
- stichprobenartige Einsichtnahme in den Bildschirm und
- Aufforderung an Schülerinnen und Schüler, bestimmte Inhalte der Lehrkraft zu zeigen.
Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, Maßnahmen zur Erfüllung der Aufsichtspflicht zu dulden und bei Bedarf aktiv mitzuwirken.
Auch bei der Durchführung von Distanzunterricht nach § 19 Abs. 4 BaySchO hat die Lehrkraft – soweit möglich – auf die Einhaltung der Nutzungsbedingungen zu achten. Die Aufsichtspflicht während der Teilnahme am Distanzunterricht außerhalb der Schule verbleibt jedoch bei den Erziehungsberechtigten (vgl. § 22 Abs. 3 Satz 3 BaySchO).
3.4. Datensicherung
Alle nutzungsberechtigten Personen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Daten auf dafür geeigneten Geräten (i. d. R. Dienstgeräte) zu sichern. Lehrkräfte können beispielsweise Sicherungen ihrer Kursräume oder von in Kursen hochgeladenen Dateien vornehmen und diese lokal auf Dienstgeräten abspeichern. Dabei sind die Regelungen der jeweiligen Einrichtung für die Verarbeitung dienstlicher Daten und das Datenschutzrecht sowie die anzuwendenden Lizenzbedingungen, insb. die Gültigkeit der Lizenz, zu beachten.
Für das Gesamtsystem der Anwendung erfolgt eine regelmäßige Datensicherung, um großflächigem Datenverlust, z. B. bei schwerwiegender Software-Fehlfunktion, vorzubeugen.
3.5. Datenzugriff in dringenden Fällen
Bei Verdacht auf rechtswidrige Inhalte oder Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit von ByCS-Anwendungen kann die Schule oder Einrichtung die Einsichtnahme, die Löschung und die Veränderung von in der ByCS gespeicherten Daten veranlassen. Soweit möglich werden die betroffenen nutzungsberechtigten Personen hierüber im Vorfeld informiert und ihnen Gelegenheit zur Aufklärung bzw. Abhilfe gegeben. Andernfalls werden sie nachträglich informiert.
3.6. Unnötiges Datenaufkommen
Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von sehr großen Dateien (z. B. Grafiken, Videos oder Audiodateien) über die ByCS ist nach Möglichkeit zu vermeiden.
3.7. Nutzung mit privaten Endgeräten
Die Nutzung der ByCS ist über den Internetbrowser des Nutzer-Geräts möglich. Beim Einsatz mobiler (privater) Endgeräte müssen diese vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte geschützt sein (z. B. Passwortschutz, Fingerabdruck, o. Ä.). Zudem sind das verwendete Betriebssystem sowie der Internetbrowser stets auf einem aktuellen Stand zu halten. Der Einsatz privater Endgeräte kann von der nutzungsberechtigten Einrichtung im Einzelfall zugelassen werden.
4. Anwendungsspezifische Nutzungsbedingungen
Diese Nutzungsbedingungen stellen Regelungen bereit, welche die Arbeit mit der mebis teachSHARE-Plattform betreffen. Sie ergänzen die Nutzungsbedingungen der mebis Lernplattform.
4.1 Nutzung der Anwendung und Nutzungsumfang
Auf der Plattform mebis teachSHARE werden mebis Lernplattformkurse (im Folgenden ‚Kurse‘) zur weiteren Verwendung bereitgestellt. Alle in der ByCS angemeldeten Nutzungsberechtigten mit der Rolle ‚Lehrer‘ können dort selbsterstellte Kurse hochladen oder auf der Plattform verfügbare fremde Kurse sichten, herunterladen, gemäß den geltenden Lizenzbestimmungen übernehmen, ggf. bearbeiten und im eigenen Unterricht einsetzen.
Die Weitergabe der verfügbaren Kurse an Dritte ist nur gemäß den angegebenen Lizenzen gestattet.
Ein Rechtsanspruch auf die Sicherung, Speicherung und Verfügbarkeit von Kursen besteht nicht.
4.2. Beachtung geltenden Rechts
Es gelten bzgl. des Abrufen, Anbietens, Hochladens oder Verbreitens von Inhalten die sich aus Nr. 3.2.4. ergebenden Grundsätze, insbesondere sind urheber- und lizenzrechtliche Vorschriften zu beachten.
Innerhalb der bereitgestellten Kurse sollen bevorzugt selbst erstellte Inhalte verwendet werden. Bei der Verwendung von Fremdinhalten sind vornehmlich freie Werke zu verwenden (z. B. Inhalte, die unter einer Lizenz von Creative Commons (CC) stehen). Die Person, die den Kurs erstellt und veröffentlicht, ist verpflichtet, für jeden Eigeninhalt die Lizenz und für jeden Fremdinhalt die oder den Urheber sowie die entsprechende Herkunft und Lizenz anzugeben. Bei Fremdinhalten, die nicht unter einer freien Lizenz stehen, sondern mit Genehmigung der oder des Urhebers verwendet werden dürfen, ist die Kursautorin bzw. der Kursautor des Kurses verpflichtet, eine Weiterverbreitungserlaubnis einzuholen. Falls die Urheberin oder der Urheber das Werk Dritten zugeschrieben hat (z. B. einer Zeitung oder einer Stiftung), müssen diese ebenfalls genannt werden. Wurde der Fremdinhalt zulässigerweise verändert, muss gekennzeichnet werden, dass eine Bearbeitung stattgefunden hat.
Die Administratorinnen und Administratoren sind zur sofortigen Sperrung des Zugangs von Nutzungsberechtigten zur Plattform berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die von ihnen gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Der begründete Verdacht einer Rechtswidrigkeit und/oder einer Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte die Administratorinnen bzw. Administratoren davon in Kenntnis setzen. Die Administratorinnen bzw. Administratoren verständigen die Nutzerin oder den Nutzer von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich. Die Sperre wird aufgehoben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
In den vorgenannten Fällen steht den Administratorinnen bzw. Administratoren das Recht zu, die jeweiligen in teachSHARE hochgeladenen Kurse zu deaktivieren bzw. zu löschen.
Sollte ein Nutzungsberechtigter in einem der Kurse die widerrechtliche Verwendung von Fremdmaterial oder anderweitige Verstöße gegen geltendes Recht oder die Nutzungsbedingungen feststellen, so hat er die Möglichkeit, dies dem ByCS-Support über die Funktion ‚Problem melden‘ oder per E-Mail an support@bycs.de mitzuteilen.
4.3. Hochladen von Kursen
In der ByCS angemeldete Nutzungsberechtigte mit der Rolle ‚Lehrkraft‘ können eigene Kurse in teachSHARE hochladen (Kursautorin bzw. Kursautor).
Die Rechte an den auf teachSHARE hochgeladenen Kursen verbleiben bei der Kursautorin bzw. dem Kursautor.
4.3.1. Stichprobenartige Sichtung
Bevor die Kursautorin bzw. der Kursautor einen Kurs in teachSHARE veröffentlichen kann, muss sie bzw. er beim Hochladen des Kurses anhand einer Checkliste Aussagen zu dem verwendeten Fremd-und Eigenmaterial (v. a. Videos, Musik und Bilder) machen. Anschließend erfolgt eine stichprobenartige Sichtung des Kurses durch das ISB unter folgenden Aspekten:
- Fremdmaterial und Eigenmaterial ist mit vollständiger Quellenangabe versehen.
- Die Lizenzen der veränderten Fremdinhalte erlauben ggf. die Bearbeitung bzw. Veränderung dieser Materialien.
- Etwaige personenbezogene Daten (z. B. Forumsbeiträge) lassen keinen Rückschluss auf einzelne Schüler zu.
Dabei werden auch die Aussagen der Kursautorin bzw. des Kursautors stichprobenartig gesichtet. Im Anschluss erfolgt die Veröffentlichung des Kurses. Sollten Einwände zu bestimmten Materialien bestehen, erhält die Kursautorin bzw. der Kursautor Gelegenheit zur Anpassung des Kurses.
Die Verantwortung für die Kursinhalte liegt auch nach der Sichtung bei der Kursautorin bzw. dem Kursautor.
4.3.2. Überarbeitung und Löschung von Kursen
Die Kursautorin oder der Kursautor können einen Kurs nach Veröffentlichung überarbeiten oder löschen.
Unberührt hiervon bleiben die Rechte der Administratorinnen bzw. Administratoren, bei einem Verstoß gegen geltendes Recht oder Verletzungen der Rechte Dritter einen Kurs zu deaktivieren bzw. zu löschen (siehe dazu auch Nr. 4.2). Initiiert werden kann dieser Prozess durch den Kursautor selbst oder eine andere Lehrkraft über eine Meldung an den ByCS-Support (entweder über den Button ‚Problem melden‘ oder per E-Mail an support@bycs.de).
4.3.3. Datenvolumen
Um unnötiges Datenaufkommen zu vermeiden, darf jede Version eines Kurses nur einmal hochgeladen werden.
Administratorinnen bzw. Administratoren können, insbesondere, wenn auf Grund der Umstände von einer Missbrauchsabsicht auszugehen ist, mehrfach hochgeladene Kurse löschen.
Im Übrigen ist Nr. 3.6. zu beachten.
4.3.4. Herunterladen von Kursen
In der ByCS angemeldete Nutzungsberechtigte mit der Rolle ‚Lehrkraft‘ dürfen die in mebis teachSHARE zur Verfügung stehenden Kurse sichten, gemäß den geltenden Lizenzbestimmungen übernehmen, ggf. bearbeiten und im eigenen Unterricht einsetzen. Erst wenn eine Lehrkraft einen Kurs in den Kursbereich der eigenen Schule kopiert, erhalten die Schülerinnen und Schüler Zugriff auf diese Kopie.
Heruntergeladene Kurse dürfen ausschließlich gemäß den von der Kursautorin oder dem Kursautor vorgegebenen Lizenzen verwendet werden.
Das StMUK stellt sicher, dass nach Ablauf der Kündigungsfrist keine Inhalte der nutzungsberechtigten Einrichtung mehr im Rahmen der ByCS genutzt werden können.
Inhalte, die im Rahmen von mebis teachSHARE auch als Open-Educational-Ressources (OER) über die ByCS hinaus veröffentlicht wurden, können nicht auf Initiative des StMUK/ISB entfernt werden. Das StMUK/ISB sichert lediglich zu, diese Inhalte nicht mehr über eigene Distributionskanäle (z. B. ByCS-Mediathek, mebis teachSHARE zu verbreiten.
4.4. Daten mit besonderem Schutzbedarf
Die Verarbeitung von Daten mit gesteigertem Schutzbedarf (z. B. Noten oder Zeugnisse, Gesundheitsdaten) über die Kommunikationswerkzeuge der o.g. Anwendung ist untersagt, vgl. Nr. 3.2.3.
4.5. Zuwiderhandlungen
Ergänzend zu Nr. 2.5. und 1.2. dieser Nutzungsbedingungen gilt:
Zuwiderhandlungen die vorliegenden Nutzungsbedingungen können neben dem Ausschluss von der Nutzung der Plattform bzw. dem Entzug der Nutzungsberechtigung auch Schadensersatzforderungen oder sonstige zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
5. Schlussbestimmungen
Diese Nutzungsbedingungen gelten im Rahmen der freiwilligen Nutzung auf Grundlage der jeweiligen Zustimmung, im Übrigen auf Grund der jeweiligen Dienst- und Verhaltenspflichten.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Stand: September 2025