Gelöschtes Postfach wiederherstellen
Sie haben als ByCS-Admin versehentlich ein dienstliches E-Mail-Postfach gelöscht und die betroffene Person bräuchte erneut Zugriff auf dessen Inhalte. Hier zeigen wir Ihnen, wie das gelingt.
Grundsätzlich schützt Sie eine zusätzliche Bestätigung, in der Sie mit Eingabe Ihrer Dienststellen-ID einer Postfach-Löschung explizit zustimmen müssen, vor einem unüberlegten Löschvorgang.
Sollten Sie dennoch das Postfach versehentlich gelöscht haben, kann es der ByCS-Support in begründeten Ausnahmefällen wiederherstellen. Beachten Sie, dass die Wiederherstellung eines Postfaches, aufgrund eines falsch durchgeführten Schulwechsels, keinen Ausnahmefall darstellt.
Gehen Sie dazu wie folgt vor:
- Aktivieren Sie in der ByCS-Administration erneut Dienst-E-Mail für die entsprechende Benutzerin bzw. den entsprechenden Benutzer. Dabei werden ein neues Postfach und eine (gegebenenfalls neue) dienstliche E-Mail-Adresse erzeugt.
- Nehmen Sie Kontakt zum ByCS-Support auf.
Dem neuen Postfach wird Zugriff auf das in den Papierkorb verschobene Postfach und damit auch auf alle alten E-Mails gegeben.
Beachten Sie, dass eine derartige Wiederherstellung nur innerhalb einer Karenzzeit von 14 Tagen möglich ist.