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  • Digitale Bildung für alle!

    Die BayernCloud Schule ist nicht nur intuitiv zu bedienen, ihre Anwendungen erfüllen auch hohe Ansprüche an die Barrierefreiheit.

    So macht die BayernCloud Schule den digitalen Lernalltag barrierefrei!

    Alle Nutzerinnen und Nutzer sollen die Angebote der BayernCloud Schule uneingeschränkt verwenden können. Deswegen sind die Anwendungen intuitiv zu bedienen. Sie lassen sich auf Computern und Laptops, Smartphones und Tablets nutzungsfreundlich darstellen. Gleichzeitig erfüllen sie die hohen Ansprüche an barrierefreie Web-Anwendungen.

    Gesetzliche Rahmenbedingungen

    Um eine barrierefreie Bedienung, auch unter Zuhilfenahme assistiver Technologien, zu gewährleisten, berücksichtigen alle künftigen ByCS-Anwendungen die folgenden Verordnungen und Richtlinien:

    • Bayerische Digitalverordnung (BayDiV) im Sinne des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) und der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Internetseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
    • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
    • Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1, Konformitätsstufen A und AA)

    So wird das Web-Portal barrierefrei!

    Das Web-Portal der BayernCloud Schule erfüllt die eben genannten gesetzlichen Vorgaben durch folgende Eigenschaften und Funktionen:

    • Kontrastreicher Farbraum
    • Leicht lesbare Schriftarten, die für die Bildschirmanzeige optimiert sind
    • Nutzungsoberflächen, die sich an unterschiedliche Geräte und Vergrößerungsstufen anpassen (Responsivität)
    • Einbindung eines assistiven Systems, das den Nutzerinnen und Nutzern zum Beispiel eine Vorlesefunktion bietet
    • Informationen in Leichter Sprache
    • Inhalte in Gebärdensprache

    ViKo bietet Sprachausgabe oder automatische Untertitel

    Menschen mit Behinderung können den videokonferenzdienst ViKo sowohl während einer Videokonferenz nutzen als auch die Verwaltungsoberfläche bedienen. Die Software erfüllt die Anforderungen, die durch die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die daraus abgeleiteten Bestimmungen der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) sowie durch die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (nach Web Content Accessibility Guidelines, WCAG 2.0 Konformitätsstufen A, AA und AAA) vorgegeben sind.

    Das gleiche gilt für die noch weitergehenden Anforderungen aus der Richtlinie für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1 Konformitätsstufen A und AA). Auch den Bedürfnissen von Schülerinnen und Schülern mit Hör- oder Sehbehinderung wird ViKo durch bestimmte Funktionen gerecht. Dazu zählen zum Beispiel eine Sprachausgabe, Vergrößerungsmöglichkeiten oder eine automatische Untertitelung.

    Konkret bedeutet das:

    • WCAG-konforme Farben und Kontraste bei Oberflächen und Bedienelementen garantieren eine hohe Lesbarkeit.
    • ViKo lässt sich bei jeder Zoom-Stufe sowie mit Bildschirmen im Hoch- und Querformat gut darstellen.
    • Alle Funktionen lassen sich per Tastatur, Screenreader oder Sprachsteuerung nutzen.
    • Videos lassen sich automatisch und in Echtzeit untertiteln.
    • Die Bedienelemente und ihre Funktionen haben klare Bezeichnungen und Symbole.
    • Weitere Informationen zur Barrierefreiheit bei ViKo

    Barrierefreies E-Mail-Postfach für Lehr- und Verwaltungskräfte

    Die dienstlichen E-Mail-Postfächer für das Personal an staatlichen Schulen erfüllen nahezu alle WCAG-2.0-Anforderungen. Sie nutzen die Umgebung der Outlook Web App (kurz OWA) von Microsoft. Diese weist viele Funktionen auf, die Menschen mit Sehbeeinträchtigungen eine Kommunikation erleichtern, zum Beispiel:

    • Eine automatische Prüfung und Formatierungsvorschläge stellen die Barrierefreiheit sicher.
    • Visuellen Objekten können Alternativtexte hinzugefügt werden. Alternativtexte erschließen Nutzerinnen und Nutzern mit Sehbeeinträchtigung, die assistive Technologien (zum Beispiel eine Bildschirmsprachausgabe) verwenden, auch die Inhalte von eingebetteten Bildern, Grafiken oder Videos. 
    • Umfangreiche Formatierungsmöglichkeiten (unter anderem Farben, Schriftarten und Schriftgröße) stellen einen hohen Kontrast und eine gute Lesbarkeit der Inhalte sicher.
    • Integrierte Aufzählungslisten ermöglichen es mithilfe von assistiven Technologien (zum Beispiel einer Bildschirmsprachausgabe), Texte in ihrer logischen Reihenfolge darzustellen.
    • Kopfzeilen und weitere Formatierungsregeln für Tabellen ermöglichen es mithilfe von assistiven Technologien (zum Beispiel einer Bildschirmsprachausgaben), Informationen aus Zeilen und Spalten korrekt zuzuordnen.

    mebis – die barrierefreie pädagogische Lernplattform

    Alle Teilangebote von mebis – Landesmedienzentrum Bayern orientieren sich grundsätzlich an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (aktuell WCAG 2.1, Konformitätsstufen A und AA). So setzen die verschiedenen Teilangeboten von mebis die Richtlinien um:

    Die mebis Lernplattform ist das am stärksten genutzte Teilangebot. Sie basiert auf der Open-Source-Lernplattform Moodle. Damit erfüllt sie standardmäßig die WCAG-2.1-Richtlinien (Konformitätsstufen A und AA). Konkret bedeutet das:

    • Die Programmierstandards für Barrierefreiheit (HTML5) werden eingehalten.
    • Texte, Grafiken und Bilder sind durch einen Mindestkontrast deutlich erkennbar und setzen sich gut vom jeweiligen Hintergrund ab.
    • Alle funktionstragenden, strukturierenden und visuellen Objekte sowie Formularfelder verfügen über eindeutige Alternativtexte, damit assistive Technologien sie lesen können. Das gilt zum Beispiel für die Überschriften der Seitenbereiche, Icons, Grafiken und Bilder.
    • Nutzerinnen und Nutzer können alle Komponenten der Lernplattform mit der Tastatur bedienen.
    Für das mebis Magazin gilt:

    • Es besteht die Möglichkeit, assistive Systeme mit Vorlese- und Übersetzungsfunktion sowie einem Wörterbuch einzubinden.
    • Die Nutzerinnen und Nutzer können alle Texte als Audiodateien im MP3-Format herunterladen.
    • Die aktuellen Support-Videos verfügen über Untertitel.
    • Die Inhalte werden multimedial dargestellt – als Texte, PDF-Dateien zum Herunterladen, Videos oder Bildergalerien.
    Die mebis Mediathek und das mebis Prüfungsarchiv berücksichtigen bei Neuentwicklungen in der Leistungsbeschreibung die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte. Die mebis Tafel wird auf Grundlage der WCAG-2.0-Richtlinien entsprechend der aktuellen WCAG-2.1-Richtlinien optimiert.