Zu Inhalt springen Zu Fußbereich springen
  • Anwendungsverwaltung

    Anwendung kündigen

    Sie befinden sich als Schulleitung in der Anwendungsverwaltung und möchten eine oder mehrere Anwendungen der BayernCloud Schule für Ihre Schule kündigen. In diesem Tutorial zeigen wir Ihnen, welche Schritte dafür notwendig sind, und wie Sie eine Kündigung widerrufen können.

    Scrollen Sie zu der gewünschten Anwendung und klicken Sie auf den Aufklapppfeil, um die zusätzlichen Informationen zu dieser Anwendung anzuzeigen.

    Gehen Sie zur aktuellen Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) und klicken Sie ganz rechts auf den Button Bearbeiten.

    Folgen Sie den Bestätigungsschritten:

    • Geben Sie den Namen der Anwendung in Großbuchstaben ein und
    • wählen Sie das Kündigungsdatum aus.
    In dem sich öffnenden Fenster klicken Sie nun auf den Button Kündigen. Beachten Sie dabei die Kündigungsfrist.

    Möchten Sie die Kündigung der AVV einer Anwendung vor dem Kündigungsdatum widerrufen, scrollen Sie zu der entsprechenden Anwendung und erweitern Sie diese durch einen Klick auf den Pfeil nach unten.

    Klicken Sie anschließend auf den Button Bearbeiten.

    Es öffnet sich ein Fenster mit der AVV. Sie finden unten rechts den Button Kündigung widerrufen. Betätigen Sie diesen.

    Dies könnte Sie auch interessieren...

    Anwendung deaktivieren

    Sie befinden sich als Schulleitung in der Anwendungsverwaltung und möchten eine oder mehrere Anwendungen der BayernCloud Schule für Ihre Schule deaktivieren, ohne jedoch die Auftragsverarbeitungsvereinbarung zu kündigen, so dass Sie später jederzeit die Anwendung schnell wieder verfügbar machen können. In diesem Tutorial zeigen wir Ihnen, welche Schritte dafür notwendig sind.

    Versionen der Auftragsverarbeitungsvereinbarungen einsehen

    Sie befinden sich als Schulleitung in der Anwendungsverwaltung und möchten die Auftragsverarbeitungsvereinbarungen (AVV) zu einer ByCS-Anwendung einsehen. In diesem Tutorial erfahren Sie, wie Sie sowohl die aktuelle als auch alle vorherigen AVV-Versionen sowie weitere rechtliche Dokumente aufrufen können.