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  • Administration

    Auf Dienststellenwechselantrag hinweisen



    Zum Ende des Schuljahres verlassen Personen Ihre Dienststelle, um an einer anderen Bildungseinrichtung zu arbeiten? Dann informieren Sie diese zeitnah über den anstehenden Dienststellenwechsel auf BayernCloud Schule (ByCS).

     

    Machen Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen entweder in der Lehrerkonferenz oder über ein Infoschreiben kurz vor Beginn der Ferienzeit auf die Funktion Dienststellenwechsel beantragen aufmerksam, die über das eigene ByCS-Profil erreichbar ist.

    Dies betrifft sowohl Personen, die an andere Einrichtungen gehen, als auch solche, die nach den Ferien vor Ort bei Ihnen an der Dienststelle arbeiten. Beachten Sie hierbei als Mitglied der ByCS-Administration, dass derartige Dienststellenwechselanträge immer nur von der Administration der aufnehmenden Schule genehmigt werden.

    Sehen Sie unbedingt davon ab, scheidende Personen, die im bayerischen Schuldienst verbleiben, aus der ByCS zu löschen, da diese sonst ihre eigenen mebis-Kurse (und die damit eingebetteten Materialien) nicht mehr nutzen können.

    Nutzen Sie an Ihrer Schule das Dienst-E-Mail-System der ByCS, ist ein Dienststellenwechselantrag unbedingt notwendig. Andernfalls erhalten Ihre Kolleginnen und Kollegen an der neuen Dienststelle ein neues Dienst-E-Mail-Konto mit einer neuen E-Mail-Adresse.

    Um die bisher verwendete ByCS-Kennung und das Dienst-E-Mail-Konto weiterverwenden zu können, muss durch den Kollegen bzw. die Kollegin ein Dienststellenwechsel beantragt werden. Durch den Dienststellenwechsel bleibt die E-Mail-Adresse erhalten. Das bisherige Dienst-E-Mail-Konto wird zurückgesetzt. Alle E-Mails, Kontakte, Aufgaben und Kalender-Einträge werden gelöscht.

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