ViKo
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Hier finden Sie die FAQ zum Videokonferenzdienst ViKo!
Für Schülerinnen und Schüler sind keine Anmeldedaten zum Betreten eines Raumes erforderlich, der durch eine Lehrkraft erstellt wurde. Über einen Teilnahmelink kann die Videokonferenz ohne Anmeldedaten betreten werden.
Diese Funktion ist aktuell nur im Browser (auch auf dem Mobilgerät) möglich. Mit der App kann man derzeit nur einen schon bestehenden Raum betreten.
Der Videokonferenzdienst ist speziell auf unterrichtliche Zwecke ausgerichtet.
Zu der Übersichtsseite von ViKo
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Nein, die Verwendung des vom Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (StMUK) bereitgestellte Videokonferenzdienstes ist ausschließlich zu schulischen bzw. dienstlichen Zwecken gestattet.
Ja, die Apps für Android- bzw. iOS-Geräte ermöglichen das Screensharing auf mobilen Endgeräten. Der Download der Apps ist nur über die entsprechenden App-Stores der Firma Google bzw. Apple möglich. Herausgeber der Apps ist die Auctores GmbH.
Es liegt im Ermessen der jeweiligen Lehrkraft, wie sie den Videokonferenzdienst gewinnbringend auch im Präsenz-Unterricht einsetzen möchte. Mögliche Szenarien könnten beispielsweise die Einbindung von externen Referenten in den Unterricht sein, die räumlich verteilte Gruppenarbeit im Schulgebäude oder die Durchführung von Besprechungen im Rahmen von Projekt- oder Seminararbeiten mit Schülerinnen und Schülern höherer Jahrgangsstufen.
Nein, eine Nutzung von ViKo für Sitzungen und Versammlungen von Vereinen ist im Rahmen der zentral bereitgestellten Lizenz nicht vorgesehen. Gemäß der vom Staatsministerium erworbenen Lizenz sind alle Schulen sowie Fortbildungseinrichtungen in Bayern und weitere Einrichtungen im Ressortbereich des StMUK nutzungsberechtigt. In den Vertragsbedingungen ist zudem nur pädagogisches und Verwaltungspersonal an bayerischen Schulen bzw. nutzungsberechtigten Dienststellen als „berechtigte Nutzer“ vorgesehen, d.h. berechtigt zur Verwaltung von Videokonferenzräumen.
In datenschutzrechtlicher Hinsicht sind Fördervereine und andere Vereine im schulischen Umfeld von der Schule getrennte Einrichtungen, die selbst datenschutzrechtlich verantwortlich sind (siehe auch Handreichung für den Datenschutz an Schulen – im Bereich „Datenschutz-FAQ“ unter dem Stichwort : Förderverein). In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass das Landesamt für Datenschutzaufsicht ein vielfältiges Beratungsangebot für Vereine bereithält.
Zur Handreichung für den Datenschutz an Schulen
In datenschutzrechtlicher Hinsicht sind Fördervereine und andere Vereine im schulischen Umfeld von der Schule getrennte Einrichtungen, die selbst datenschutzrechtlich verantwortlich sind (siehe auch Handreichung für den Datenschutz an Schulen – im Bereich „Datenschutz-FAQ“ unter dem Stichwort : Förderverein). In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass das Landesamt für Datenschutzaufsicht ein vielfältiges Beratungsangebot für Vereine bereithält.
Zur Handreichung für den Datenschutz an Schulen
Ja, allerdings erhalten Kooperationspartner keine Benutzerzugänge, mit denen sie selbstständig Videokonferenzräume erstellen können. Ein berechtigter Nutzer der Schule (z. B. eine Lehrkraft) kann jedoch einen Videokonferenzraum erstellen und dem Kooperationspartner den zugehörigen Moderatoren- und Teilnehmerlink zur Verfügung stellen. Voraussetzung ist, dass die Videokonferenz in einem schulischen Zusammenhang steht und daran Schülerinnen bzw. Schüler oder pädagogisches Personal teilnehmen. Dieses Vorgehen ist auch für die Arbeit der Elternbeiräte möglich.
Aktuell kann es bei Chromium-basierten Browsern wie Google Chrome, Microsoft Edge, Opera oder Vivaldi zu Problemen beim Teilen von Bildschirm-Inhalten (Screensharing) kommen. Grund dafür ist ein Update des Chromium-Quellcodes. Bei geteilten Inhalten, die über einen kurzen Zeitraum von 10-15 Sekunden nicht verändert werden, kann die Bildschirmübertragung unterbrochen werden. Es wird dann nur noch ein schwarzes Bild übertragen. Sobald eine Veränderung des Bildes stattfindet, wird die Bildschirmübertragung wieder hergestellt.
Zur Behebung des Problems führen Sie bitte ein Update auf die neuesten verfügbaren Versionen durch, z. B. Google Chrome/Microsoft Edge ab Version 116. Dort wurde der Fehler bereits behoben. Alternativ können Sie den Mozilla Firefox verwenden, der nicht auf dem Chromium-Quellcode aufbaut.
Zur Behebung des Problems führen Sie bitte ein Update auf die neuesten verfügbaren Versionen durch, z. B. Google Chrome/Microsoft Edge ab Version 116. Dort wurde der Fehler bereits behoben. Alternativ können Sie den Mozilla Firefox verwenden, der nicht auf dem Chromium-Quellcode aufbaut.
Der Videokonferenzdienst ViKo ist ein speziell auf den schulischen Einsatz ausgerichtetes Produkt, das an den Schulen im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingesetzt werden kann. Das Produkt arbeitet mit einem Minimum an personenbezogenen Daten; der Anbieter wird als Auftragsverarbeiter ausnahmslos auf Weisung der Schule tätig und verarbeitet die Daten ausschließlich in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie zum Zwecke der Diensterbringung. Ein Datentransfer in Drittstaaten findet nicht statt. Die Datenverarbeitung zur automatischen Untertitelung erfolgt auf Systemen des Anbieters.
Individuelle Teilnehmerlinks erlauben jedem Nutzer nur eine einmalige Einwahl. Die Lehrkraft hat damit eine Funktion zur Hand, um eine Mehrfacheinwahl über einen allgemeinen Link zu verhindern.
Nein, der Videokonferenzdienst ist zwischen den Nutzenden nicht „Ende-zu-Ende“ verschlüsselt. Stattdessen erfolgt eine Transportverschlüsselung zwischen sämtlichen Nutzenden und dem Videokonferenzdienst-Server. Der Auftragnehmer Auctores GmbH verarbeitet Daten ausschließlich zu den in der Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit der jeweiligen Schule als Verantwortliche festgelegten Zwecken.
Ja, die Video-Aufzeichnungsfunktion ist in dem zentral vom Freistaat Bayern für die Schulen bereitgestellten Videokonferenzdienst nicht verfügbar.
Nein, hochgeladene Dateien werden auf dem Server nicht verschlüsselt abgelegt. Sie werden jedoch zwischen Videokonferenz-Server und Nutzenden verschlüsselt übertragen (Transportverschlüsselung). Abgelegte Dateien werden ca. zehn Minuten nach Beendigung der Videokonferenz gelöscht, wenn von der Lehrkraft keine andere Einstellung vorgenommen wurde. Der Auftragnehmer Auctores GmbH verarbeitet Daten ausschließlich zu den in der Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit der jeweiligen Schule als Verantwortliche festgelegten Zwecken und in Rechenzentren in der EU.
Unser Videokonferenzdienst erfüllt sehr hohe Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit. Mit der Veröffentlichung im BayMBl. 2021 Nr. 882 vom 15.12.2021 ist es Lehrkräften mit entsprechender Befähigung unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, Schulberatungsgespräche darüber abzuhalten.
Dazu gehört u. a. die erfolgreiche Teilnahme an einer Fortbildung, die sie in den besonderen Anforderungen an die Nutzung des Videokonferenzdienstes der ByCS im Rahmen der Schulberatung einführt. Diese Fortbildungsangebote können sowohl über FIBS, als auch über die Homepage der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) gefunden und beworben werden. Weitere Informationen stehen Ihnen im Hilfe- und Tutorial-Bereich der BayernCloud Schule zur Verfügung
Zum Fortbildungsangebot zu ViKo
Zu den Themenkomplexen von Viko
Dazu gehört u. a. die erfolgreiche Teilnahme an einer Fortbildung, die sie in den besonderen Anforderungen an die Nutzung des Videokonferenzdienstes der ByCS im Rahmen der Schulberatung einführt. Diese Fortbildungsangebote können sowohl über FIBS, als auch über die Homepage der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) gefunden und beworben werden. Weitere Informationen stehen Ihnen im Hilfe- und Tutorial-Bereich der BayernCloud Schule zur Verfügung
Zum Fortbildungsangebot zu ViKo
Zu den Themenkomplexen von Viko
In einem EU-weiten Vergabeverfahren zur Bereitstellung eines Videokonferenzdienstes für alle bayerischen Schulen sowie den Behörden im Ressortbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, inkl. der Dienststellen der Schulaufsicht, konnte sich die in der Oberpfalz ansässige, auf Onlineanwendungen spezialisierte Auctores GmbH mit ihrer Videokonferenz-Software Visavid durchsetzen.
Menschen mit Behinderung können den Videokonferenzdienst ViKo sowohl während einer Videokonferenz nutzen als auch die Verwaltungsoberfläche bedienen. Die Software erfüllt die Anforderungen, die durch die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die daraus abgeleiteten Bestimmungen der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) sowie durch die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (nach Web Content Accessibility Guidelines, WCAG 2.0 Konformitätsstufen A, AA und AAA) vorgegeben sind.
Das gleiche gilt für die noch weitergehenden Anforderungen aus der Richtlinie für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1 Konformitätsstufen A und AA). Auch den Bedürfnissen von Schülerinnen und Schülern mit Hör- oder Sehbehinderung wird ViKo durch bestimmte Funktionen gerecht. Dazu zählen zum Beispiel eine Sprachausgabe, Vergrößerungsmöglichkeiten oder eine automatische Untertitelung.
Zu der Kernbotschaft "Barrierefreiheit"
Das gleiche gilt für die noch weitergehenden Anforderungen aus der Richtlinie für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1 Konformitätsstufen A und AA). Auch den Bedürfnissen von Schülerinnen und Schülern mit Hör- oder Sehbehinderung wird ViKo durch bestimmte Funktionen gerecht. Dazu zählen zum Beispiel eine Sprachausgabe, Vergrößerungsmöglichkeiten oder eine automatische Untertitelung.
Zu der Kernbotschaft "Barrierefreiheit"
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Der persönliche Support der BayernCloud Schule hilft Ihnen gerne weiter. Schreiben Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns direkt an.
Persönlicher ByCS-Support
- E-Mail: support@bycs.de
- Telefon-Hotline: 089 95 44 55 44
Montag - Freitag 6:00 Uhr - 22:00 Uhr, Samstag 10:00 Uhr - 18:00 Uhr