FAQ - Fragen und Antworten zu BayernCloud Schule (ByCS)
Wir beantworten Ihnen häufig gestellte Fragen zur BayernCloud Schule!
Um die Anwendungen der BayernCloud Schule verwenden zu können, benötigen die Nutzerinnen und Nutzer ein aktuelles Betriebssystem (mind. Windows 10 ab Version 2004 bzw. macOS ab Version 10) und einen aktuellen Browser (mobile Browser mind. iOS/iPadOS ab Version 13, Chrome unter Android mind. Android 8). Bei mobilen Apple-Endgeräten (mit den Betriebssystemen iOS oder iPadOS) muss für die Visavid-App zudem eine Code-Sperre aktiv sein, wenn personenbezogene Daten dauerhaft in der App abgespeichert werden sollen.
Nein, die Verwendung der vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus bereitgestellten digitalen Anwendungen ist ausschließlich zu schulischen bzw. dienstlichen Zwecken gestattet.
Ja, pädagogisch-didaktische Konzepte zur Integration der Anwendungen der BayernCloud Schule in den Präsenzunterricht können auf den Seiten des mebis Magazins abgerufen werden.
Zum mebis Magazin
Derzeit befindet sich die Bereitstellung einer einheitlichen Schnittstelle für die Anbindung von am Markt befindlichen Schulverwaltungs-Anwendungen in der Prüfung. Auf der schuleigenen Seite des Dashboards können eigene Starter unter Beachtung des Datenschutzes und der Nutzungsbedingungen jedoch bereits eingepflegt werden.
Zu den AusbaustufenMit der zentralen Hotline bieten wir den Nutzerinnen und Nutzern eine einheitliche Anlaufstelle für alle Fragen zur Nutzung der BayernCloud Schule und ihrer Teilangebote.
Den persönlichen ByCS-Support erreichen Sie folgendermaßen:
E-Mail: support@bycs.de
Telefon-Hotline: 089 95 44 55 44
Nutzerinnen und Nutzer finden darüber hinaus im Web-Portal unter Hilfe & Tutorials sowie in FIBS bzw. im Fortbildungsangebot der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) umfangreiche Unterstützung.
Zur Themenseite der ALP DillingenNutzerinnen und Nutzer haben mit nur einer Anmeldung mit Ihren ByCS-Zugangsdaten im Dashboard direkten Zugriff auf weitere Anwendungen der BayernCloud Schule. Der Verbund der Anwendungen, die mit den ByCS-Zugangsdaten abrufbar sind, erweitert sich stetig.
Zur Anmeldung am DashboardDerzeit beteiligt sich das StMUK am Projekt VIDIS. Dessen Ziel ist es, den Schulen einfachen Zugang zu den Angeboten von Schulbuchverlagen zu ermöglichen. Es ist geplant, VIDIS („Vermittlungsdienst für das digitale Identitätsmanagement in Schulen“) an die ByCS anzuschließen. Über diese sichere Schnittstelle können mit den ByCS-Zugangsdaten auch externe Bildungsangebote (offene Bildungsressourcen, kommerzielle Angebote) aufgerufen werden, sofern eine entsprechende Lizenzierung besteht.
Zum Vermittlungsdienst für das digitale Identitätsmanagement in Schulen (VIDIS)Über Verbesserungswünsche freuen wir uns. Sie können diese entweder an den Support der BayernCloud Schule per Mail an support@bycs.de oder telefonisch (089 95 44 55 44) richten oder Ihre Wünsche und Ideen in der mebis- & ByCS-Community teilen.
Zur mebis- & ByCS-Community für ByCS-Administratorinnen und -AdministratorenDie Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) Dillingen bietet ein umfangreiches Fortbildungsangebot für Lehrkräfte. Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte können auf zahlreiche Tutorials hier im öffentlichen Bereich der BayernCloud Schule sowie im mebis Magazin zurückgreifen.
Zum Fortbildungsangebot der ALP Dillingen
Zur Gewährleistung der barrierefreien Bedienung, insb. unter Zuhilfenahme assistiver Technologien, berücksichtigen alle bereits nutzbaren ByCS-Anwendungen gleichermaßen die folgenden Verordnungen und Richtlinien:
- Bayerische Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (BayEGovV) im Sinne des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) und der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
- Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1, Konformitätsstufen A und AA)
Ja, die Anwendungen der BayernCloud Schule sind auf allen Betriebssystemen (mind. Windows 10 ab Version 2004 bzw. macOS ab Version 10) und Endgeräten einsetzbar, da lediglich ein gängiger Browser (mobile Browser mind. iOS/iPadOS ab Version 13, Chrome unter Android mind. Android 8) benötigt wird. Sämtliche Standard-Browser werden unterstützt. Für die Videokonferenz-Software Visavid wird für iOS- und Android-Geräte zusätzlich eine Native-App angeboten.
Ja, die ByCS ist als ein freiwilliges Angebot an die Schulen konzipiert. Bereits vorhandene DSGVO-konforme digitale Schul-Anwendungen können weiter genutzt werden. Voraussetzung ist, dass die Entscheidung über ihre Verwendung für den unterrichtlichen Einsatz und in der Schulverwaltung von der Schulleitung im Einvernehmen mit dem Schulaufwandsträger und unter Einbeziehung des örtlichen Datenschutzbeauftragten getroffen wurde und dass sie den geltenden Rechtsvorschriften entspricht.
Den betreffenden Lehrstühlen an den bayerischen Universitäten, die das Erweiterungsfach Medienpädagogik anbieten, wurde die Nutzung der mebis-Lernplattform ermöglicht. Die generelle Nutzung der ByCS für alle Lehramtsstudentinnen und Lehramtsstudenten ist aktuell nicht vorgesehen.
Die Angebote der ByCS richten sich auch an die kommunalen und privaten Schulen. Aus lizenzrechtlichen Gründen sind private Schule jedoch nicht für das Dienst-E-Mail-Angebot nutzungsberechtigt.
Für die mebis-Angebote ist kollaborative Medien-Nutzung bereits möglich, z. B. sind die Kaufmedien der Medienzentren der Landkreise schulübergreifend verfügbar, die Einschreibung von Mitgliedern mehrerer Schulen in Kurse der Lernplattform ist möglich und in der Kurstauschbörse teachSHARE können Lernplattformkurse bayernweit geteilt werden. Speichermöglichkeiten in der jeweiligen Schulinstanz von Drive, dem Cloud-Speicher der ByCS, sind nur innerhalb der jeweiligen Schule verfügbar.
Nur Schulleitungen und stellvertretende Schulleitungen können die Schule rechtlich wirksam vertreten. Sie sind daher zeichnungsberechtigt und können die ByCS-Angebote in der Anwendungsverwaltung für die Schule aktivieren.
Zu diesem Zweck steht Schulleitungen die Anwendungsverwaltung zur Verfügung. Ein Video mit Erläuterung der Einzelschritte finden Sie in den Hilfe & Tutorials-Seiten der BayernCloud Schule:
Zur RegistrierungEs kommt auf die jeweilige Anwendung und deren konkreten Nutzung an (z. B. erforderliche Einwilligungserklärung bei freiwilliger Nutzung des Videokonferenzsystems der ByCS – nicht erforderlich bei Nutzung im Distanzunterricht). Etwaige erforderliche Erklärungen werden den Schulleitungen und den ByCS-Administratorinnen und -Administratoren in der Anwendungsverwaltung zur Verfügung gestellt.
Nein, zunächst entscheidet die Schulleitung über die Nutzung der ByCS an der jeweiligen Schule. Nur diese darf die Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) unterzeichnen und so das Dashboard und weitere ByCS-Angebote aktivieren.
Eine Neuregistrierung der Schule ist nicht erforderlich, wenn die Schule bereits für mebis registriert ist.
Die ByCS-Anwendungen müssen von der Schulleitung in der Anwendungsverwaltung freigeschaltet werden.
Ja, es sind zwei Zugänge notwendig, da es sich im rechtlichen Sinn um unterschiedliche Verantwortliche handelt.
Fragen und Antworten zu den Anwendungen der ByCS
Persönliche Unterstützung
Benötigen Sie persönliche Unterstützung bei der Nutzung der BayernCloud Schule? Der ByCS-Support hilft Ihnen gerne weiter.
Persönlicher ByCS-Support
- E-Mail: support@bycs.de
- Telefon-Hotline: 089 95 44 55 44
Telefonische Erreichbarkeit: Montag - Freitag, 6:00 - 22:00 Uhr